Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Nachhilfe- und Lerntrainings

1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Katherina Held/Lernhelden, im Folgenden „Anbieterin“ genannt, und den jeweiligen Auftraggebern, im Folgenden „Kunden“ genannt.
Als Auftraggeber gelten sowohl Privatpersonen, insbesondere Eltern und Erziehungsberechtigte, als auch öffentliche und private Einrichtungen, Institutionen und Organisationen.
Diese AGB regeln die Durchführung von Nachhilfe, Lerntraining, Legasthenie- und Dyskalkulietraining sowie tiergestützten pädagogischen Angeboten.

2. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt durch die mündliche oder schriftliche Vereinbarung einer pädagogischen Leistung und die Annahme durch die Anbieterin zustande.
Buchungen und Anfragen können persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über Messengerdienste erfolgen.
Art und Umfang der Leistung, Termine sowie die geltenden Preise werden individuell vereinbart. Bei Aufträgen durch Institutionen können gesonderte schriftliche Vereinbarungen getroffen werden.

3. Leistungsumfang
Die Anbieterin bietet pädagogische Begleitung, individuelle Lernförderung sowie präventive und persönlichkeitsstärkende Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene an.
Das Angebot umfasst unter anderem Einzel- und Gruppenförderung, Workshops, Vorträge, Informationsveranstaltungen sowie tiergestützte pädagogische Einheiten.
Art, Inhalt, Umfang, Dauer und Durchführungsort der jeweiligen Leistung richten sich nach dem gebuchten Angebot beziehungsweise der individuell getroffenen Vereinbarung.
Die pädagogischen Angebote dienen der Förderung, Prävention und Begleitung. Sie stellen keine medizinische, psychologische oder psychotherapeutische Behandlung dar und ersetzen eine solche bei entsprechendem Bedarf nicht.

4. Tiergestützte Trainings
Tiergestützte pädagogische Angebote finden unter Berücksichtigung des Tierwohls sowie angemessener Sicherheitsmaßnahmen statt.
Der Kontakt mit den Tieren erfolgt ausschließlich nach Anleitung und mit Zustimmung der Anbieterin. Den Sicherheitsanweisungen ist während der gesamten Einheit Folge zu leisten.
Bekannte Allergien, ausgeprägte Ängste vor Tieren, gesundheitliche Einschränkungen oder andere Umstände, die für eine sichere Teilnahme relevant sind, sind vor Beginn der Einheit mitzuteilen.
Für die Teilnahme sind geeignete, wetterangepasste Kleidung und festes Schuhwerk erforderlich.
Die Anbieterin behält sich vor, den direkten Tierkontakt aus Sicherheits- oder Tierschutzgründen einzuschränken, eine alternative pädagogische Tätigkeit anzubieten oder eine Einheit abzubrechen.
Bei ungeeigneten Wetterbedingungen, Erkrankung oder Überlastung der Tiere sowie anderen sicherheitsrelevanten Umständen kann eine tiergestützte Einheit verschoben oder durch eine gleichwertige pädagogische Einheit ersetzt werden, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wird.

5. Haftungsausschluss und Versicherung
Die Anbieterin verpflichtet sich zu einer sorgfältigen und fachgerechten Durchführung der vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen.
Für Schäden, die im Zusammenhang mit der Durchführung der angebotenen Leistungen entstehen, haftet die Anbieterin nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Bei tiergestützten Angeboten sowie bei Veranstaltungen im Freien können trotz sorgfältiger Vorbereitung besondere Risiken bestehen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die geltenden Sicherheitsanweisungen zu beachten und die dafür vorgesehenen Bereiche zu nutzen.
Die Teilnahme an tiergestützten Angeboten erfolgt unter Berücksichtigung der individuellen Voraussetzungen der Teilnehmenden sowie des Wohls und der Sicherheit der eingesetzten Tiere.
Die gesetzlichen Haftungsansprüche der Teilnehmerinnen und Teilnehmer bleiben unberührt.

6. Mitwirkungspflichten der Eltern/Kunden
Die Auftraggeber bzw. Erziehungsberechtigten verpflichten sich, alle für die vereinbarte pädagogische Begleitung und die sichere Teilnahme erforderlichen Informationen rechtzeitig mitzuteilen.
Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sind die vereinbarten Bring-, Abhol- und Übergaberegelungen einzuhalten.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang miteinander, mit der Anbieterin sowie mit den eingesetzten Tieren.
Bei tiergestützten Angeboten ist auf geeignete, wetterangepasste Kleidung und festes Schuhwerk zu achten. Den Sicherheitsanweisungen der Anbieterin ist Folge zu leisten.
Die Anbieterin ist berechtigt, bei erheblichen oder wiederholten Verstößen gegen Sicherheitsanweisungen oder bei einer konkreten Gefährdung von Personen oder Tieren eine Einheit zu unterbrechen oder abzubrechen.

7. Absage und Terminverschiebung
Vereinbarte Einzeltermine können bis spätestens 24 Stunden vor Beginn kostenfrei abgesagt oder verschoben werden.
Bei kurzfristigeren Absagen kann eine Stornogebühr von bis zu 50 % des vereinbarten Honorars anfallen. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage kann das volle Honorar verrechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Ersparte Aufwendungen und mögliche anderweitige Buchungen werden berücksichtigt.
In begründeten Ausnahmefällen, insbesondere bei plötzlicher Erkrankung, kann nach individueller Absprache eine kulante Lösung vereinbart werden.
Muss eine Einheit aus Gründen abgesagt werden, die im Verantwortungsbereich der Anbieterin liegen, wird ein Ersatztermin angeboten. Kommt keine Einigung über einen Ersatztermin zustande, entstehen für die ausgefallene Leistung keine Kosten.
Für Workshops, Vorträge und Gruppenveranstaltungen können gesonderte Stornobedingungen vereinbart werden. Diese werden vor der verbindlichen Buchung bekannt gegeben.

8. Rahmenbedingungen der Einheiten und Aufsichtspflicht
Die vereinbarten Einheiten beginnen und enden grundsätzlich zu den festgelegten Zeiten.
Bei verspätetem Erscheinen der Teilnehmenden kann sich die verfügbare Einheitsdauer entsprechend verkürzen. Ein Anspruch auf Verlängerung besteht grundsätzlich nicht, sofern die Verspätung nicht von der Anbieterin verursacht wurde.
Bei minderjährigen Teilnehmenden werden die erforderlichen Bring-, Abhol- und Übergaberegelungen entsprechend Alter, Entwicklungsstand und individueller Situation vereinbart.
Die Anbieterin übernimmt während der vereinbarten Betreuung die erforderliche Aufsicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den konkreten Umständen.
Das eigenständige Betreten von Stall-, Koppel- und Tierbereichen sowie der unbeaufsichtigte Umgang mit Tieren sind nicht gestattet. Den Sicherheitsanweisungen der Anbieterin ist auf dem gesamten Gelände Folge zu leisten.
Für Workshops, Vorträge und andere Veranstaltungen gelten zusätzlich die jeweils vereinbarten organisatorischen Rahmenbedingungen.

9. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung vereinbarten Preise. Die aktuellen Tarife sind auf der Homepage von Lernhelden ersichtlich.
Für selbstzahlende Familien wird ein ermäßigter Familientarif angeboten. Bei institutionellen Aufträgen gelten die jeweils vereinbarten Honorare und Konditionen.
Zusätzliche Kosten, insbesondere Fahrtkosten, werden vor der verbindlichen Buchung bekannt gegeben und vereinbart.
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu bezahlen, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
Bei vereinbarter Barzahlung ist der entsprechende Betrag zu Beginn der jeweiligen Einheit zu entrichten.
Für Workshops, Vorträge, Gruppenveranstaltungen und andere individuell vereinbarte Angebote können gesonderte Zahlungsbedingungen gelten. Diese werden vor Vertragsabschluss bekannt gegeben.

     9.1.Zehnerblöcke

Lernhelden bietet vergünstigte Zehnerblöcke für eine regelmäßige und kontinuierliche pädagogische Förderung an. Je nach gebuchtem Angebot umfassen diese zehn Einheiten mit einer Dauer von jeweils 30 oder 50 Minuten zum vereinbarten Tarif.
Die Zehnerblöcke sind im Voraus zu bezahlen und für die bei der Buchung vereinbarte Person bestimmt.

Gültigkeit und Terminvereinbarung

Die Zehnerblöcke sind auf einen Förderzeitraum von sechs Monaten ab Kaufdatum ausgelegt. Die Termine werden individuell vereinbart und sollen innerhalb dieses Zeitraums in Anspruch genommen werden.
Eine Verlängerung des Förderzeitraums ist nach individueller Absprache möglich. Nach Ablauf der sechs Monate erfolgt keine automatische Verlängerung. Gesetzliche Ansprüche auf noch nicht erbrachte Leistungen oder Rückzahlung bleiben unberührt.

Terminabsagen und Nichterscheinen
Vereinbarte Termine sind verbindlich. Eine kostenfreie Absage oder Terminverschiebung ist bis spätestens 24 Stunden vor Beginn möglich.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen kann eine vollständige Einheit vom Zehnerblock abgezogen werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Gesetzlich erforderliche Anrechnungen, insbesondere ersparte Aufwendungen, werden berücksichtigt.
In begründeten Ausnahmefällen, beispielsweise bei plötzlicher Erkrankung, kann nach individueller Absprache eine kulante Lösung gefunden werden.
Muss eine Einheit seitens Lernhelden abgesagt werden, wird ein Ersatztermin angeboten. Die ausgefallene Einheit wird nicht vom Zehnerblock abgezogen.

Vorzeitige Beendigung und Rückerstattung
Bei vorzeitiger Beendigung oder Nichtinanspruchnahme einzelner Einheiten erfolgt die Abrechnung nach den gesetzlichen Bestimmungen und den getroffenen Vereinbarungen. Gesetzliche Rückzahlungsansprüche bleiben unberührt.


10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Detaillierte Informationen zu Art, Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen sind der gesonderten Datenschutzerklärung unter www.lernhelden.at zu entnehmen.
Besonders schützenswerte personenbezogene Daten, beispielsweise medizinische oder psychologische Befunde, werden ausschließlich verarbeitet, wenn dies für die jeweilige Tätigkeit erforderlich ist und eine entsprechende Rechtsgrundlage vorliegt.

Foto- und Videoaufnahmen
Im Rahmen der pädagogischen Angebote können Foto- und Videoaufnahmen zur Dokumentation und Darstellung der Arbeit von Lernhelden entstehen.
Aufnahmen, auf denen Teilnehmerinnen und Teilnehmer identifizierbar sind, werden für Werbe- und Öffentlichkeitszwecke nur auf Grundlage einer entsprechenden, freiwilligen Einwilligung verwendet. Bei Minderjährigen werden die erforderlichen Zustimmungen der Erziehungsberechtigten sowie die Rechte und Interessen der Kinder berücksichtigt.
Darüber hinaus können Aufnahmen angefertigt und veröffentlicht werden, auf denen keine Personen identifizierbar sind, beispielsweise Detailaufnahmen von Händen, Materialien oder Tieren sowie entsprechend gestaltete Aufnahmen von hinten.
Entscheidend ist dabei, dass eine Identifizierung der abgebildeten Personen auch anhand des Bildzusammenhangs nicht vernünftigerweise möglich ist. Andernfalls gelten die entsprechenden datenschutzrechtlichen und persönlichkeitsrechtlichen Voraussetzungen.

11. Schlussbestimmungen
Für die Vertragsverhältnisse gilt österreichisches Recht unter Wahrung der zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzbestimmungen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, richtet sich die rechtliche Beurteilung nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften.
Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

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